Super Service zum fairen Preis

Transparente Preisgestaltung

Die SERVICER-Stundenpauschale beträgt 38 Euro inklusive Mehrwertsteuer bei einem Mindestauftrag von 4 Stunden oder 2 x 2 Stunden monatlich.

Dazu kommen Anfahrtskosten in Höhe von mindestens 7,50 Euro und maximal 15,00 Euro. Diese errechnen sich aus der Zeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zwischen dem Hauptbahnhof Stuttgart und dem Einsatzort. Unsere Mitarbeiter nutzen öffentliche Verkehrsmittel und erhalten einen Zuschuss zur Monatskarte.

Von allen Kunden erheben wir eine Verwaltungspauschale in Höhe von 15 Euro pro Monat, da der organisatorische Aufwand für uns unabhängig vom Reinigungsbedarf ist.

Zusätzlich bieten wir eine professionelle Fensterreinigung zum Preis von 45 Euro pro Stunde inklusive Mehrwertsteuer an.

Als haushaltsnahe Dienstleistung kann unser Reinigungsservice von der Steuer abgesetzt werden. 20 Prozent der Lohnkosten können bei Vorlage der Rechnung und des Kontoauszuges in der Einkommenssteuererklärung von der Steuer abgezogen werden.

Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches  Angebot.

So setzen sich die Kosten unserer Dienstleistung zusammen

Uns ist es wichtig, die Kosten dort zu veranschlagen, wo sie tatsächlich anfallen und diese für unsere Kunden transparent zu machen:

  • Übertarifliche Entlohnung unseres Reinigungspersonals mit 16 Euro brutto pro Stunde (tariflich vorgesehen sind 13.50 Euro pro Stunde)
  • Versicherungen. Unsere Mitarbeiter sind bei Arbeitsunfällen geschützt und unsere Kunden abgesichert, wenn beim Putzen etwas beschädigt werden sollte
  • Arbeitgeberanteil der Lohnkosten, Umlagen, Lohnfortzahlung im Urlaub (nach Tarif 28 Tage), an Feiertagen und im Krankheitsfall
  • Vergütung der Fahrten zwischen den Einsatzorten als Arbeitszeit
  • Kosten für Weiterbildung, Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer
  • Verwaltungskosten für Gehaltsabrechnungen, Buchhaltung und Einsatzplanung
  • Personell ausfallsicher Besetzung im Bereich der Einsatzplanung, sowie bei der Kunden- und Personalbetreuung
  • Werbekosten
  • Mieten für Büroraum und Lager
  • Redundante Besetzung der Geschäftsführung